Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Die Entgeltabrechnung im Arbeitsverhältnis, auch Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung, Monatsabrechnung, ist ein Dokument in Textform, das Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthält, insbesondere über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen, sowie Vorschüsse.

In Deutschland ist jeder gewerbliche Arbeitgeber nach § 108 Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine nachvollziehbare Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in Textform – oder in elektronischer Form mit Textausdruck – zu erteilen. Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben. Das Arbeitsentgelt, die gesetzlichen Abzüge (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) und der Auszahlungsbetrag sind gemäß § 107 GewO in Euro zu berechnen und auszuweisen.

Die Abrechnung bezweckt die Information über die erfolgte Zahlung, damit der Arbeitnehmer die Abrechnung überprüfen und erkennen kann, warum er den ausgezahlten Betrag erhält.

Die Abrechnung gehört zu den Arbeitspapieren und ist grundsätzlich eine Holschuld, das heißt, der Arbeitnehmer muss seine Abrechnung bei dem Arbeitgeber abholen. Nach § 242 BGB kann der Arbeitgeber im Einzelfall gehalten sein, dem Arbeitnehmer die Abrechnung nachzuschicken.