Die betriebswirtschaftliche Auswertungen setzt die Buchführungspflicht eines Unternehmens voraus. Davon erfasst sind neben Kleinstunternehmen auch Händler, Handwerker und Freiberufler. Sie haben die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten, müssen über jeden Geschäftsvorfall Buchungsbelege ausstellen. Damit werden die Geschäftsvorfälle im Rechnungswesen erfasst. Die Auswertung der Daten des Rechnungswesens werden bei uns mittels Software für unsere Mandanten in eine übersichtliche Form gebracht.